Urheberrecht

So nutzen Sie Bildwerke von pixelbox15 rechtssicher

Urheberrecht und Lizenzanfragen:

Willkommen bei Pixelbox15 Bildwerke! Als Anbieter kreativer Inhalte, wird größter Wert auf die Einhaltung des Urheberrechts und eine transparente Lizenzierung gelegt. Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Prozess für Ihre Nutzungsanfragen. 📝

1. Urheberrecht und Bildschutz

In Deutschland sind alle Fotos und Bilder, ob sie nun künstlerisch anspruchsvoll oder technisch einfach sind, automatisch urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 72 UrhG). Dieser Schutz entsteht mit der Schaffung des Werkes und muss nicht extra angemeldet werden.

  • Der Urheber: Der Urheber ist stets die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat (z. B. der Fotograf/Künstler). Nur der Urheber kann über die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung seiner Werke entscheiden.

  • Keine „freien“ Bilder: Selbst Bilder, die Sie im Internet finden, oder „lizenzfreie“ Bilder sind urheberrechtlich geschützt. „Lizenzfrei“ (oft Royalty Free genannt) bedeutet lediglich, dass keine laufenden Lizenzgebühren anfallen, aber nicht, dass sie kostenlos und ohne Nutzungsbedingungen verwendet werden dürfen. Nutzungsrechte müssen immer erworben werden.

  • Schutz des Motivs: Neben dem Urheberrecht am Bild selbst müssen oft weitere Rechte beachtet werden, wie das Recht am eigenen Bild (bei erkennbaren Personen) und möglicherweise Marken- oder Eigentumsrechte (bei erkennbaren Designs oder privaten Orten).

2. Nutzungsrechte und Lizenzierung bei Pixelbox15 Bildwerke

Wenn Sie ein Bild von Pixelbox15 nutzen möchten, erwerben Sie kein Eigentum am Bild oder das Urheberrecht, sondern lediglich ein Nutzungsrecht (eine Lizenz) für einen vertraglich definierten Zweck.

Was ist ein Nutzungsrecht (Lizenz)?

Eine Lizenz ist die Erlaubnis des Urhebers, sein Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Unsere Lizenzen regeln essenzielle Punkte wie:

  • Nutzungsart: Wie darf das Bild verwendet werden (z. B. auf einer Website, in Printwerbung, auf einem Produkt)?

  • Umfang: Wie oft, wie groß, in welcher Auflage oder in welchem geografischen Gebiet?

  • Dauer: Für welchen Zeitraum ist die Nutzung gestattet (z. B. 1 Jahr, unbegrenzt)?

  • Exklusivität: Darf nur der Lizenznehmer das Bild nutzen (ausschließliches oder exklusives Nutzungsrecht) oder dürfen wir es auch an andere Kunden vergeben (einfaches Nutzungsrecht)?

  • Bearbeitung: Darf das Bild beschnitten, farblich verändert oder mit Text überlagert werden? Achtung: Eine Bearbeitung erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers.

Pflicht zur Urhebernennung

In Deutschland hat der Urheber ein Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG). Sofern in der Lizenzvereinbarung nicht explizit etwas anderes geregelt ist, müssen Sie bei jeder Verwendung die Quelle bzw. den Urheber nennen, typischerweise direkt am Bild.

  • Beispiel-Nennung: © Pixelbox15 Bildwerke oder Quelle: Pixelbox15 Bildwerke

3. Nutzungsrecht (Lizenz) erwerben

Um eine rechtskonforme Nutzung der präsentierten Bildwerke sicherzustellen erwerben Sie unter Bildlizenz die nötigen Nutzungsrechte.

Achtung!

Sollten Sie ein Bild ohne vorherige Lizenzvereinbarung nutzen, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Dies führt zu einer Nachlizenzierung mit deutlichem Aufschlag sowie ggf. einer Schadensersatzforderung und Abmahnkosten.

Wir sind Ihr Partner für rechtssichere Bildnutzung. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne zu den passenden Lizenzmodellen für Ihr Projekt!